Die Schulbehörde informiert
Das Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Zürich regelt die Veröffentlichungspflicht von staatlichen Behörden verbindlich. Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip, wonach das Handeln staatlicher Behörden und Ämter für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent gestaltet werden muss. Unter das Öffentlichkeitsprinzip fallen alle Themen von öffentlichem Interesse, die für die Meinungsbildung und für die Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Belange wichtig sind (Leitbilder, Zielsetzungen, Massnahmenpläne, Weisungen, Beschlüsse etc.).
Vor der Veröffentlichung ist genau zu prüfen, ob nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dem entgegenstehen. Allenfalls können diese Interessen mit einer Anonymisierung gewahrt werden. Es gelten dabei folgende Grundsätze:
- rasch (d. h. sobald als möglich nach Entscheid oder Ereignis)
- umfassend (d. h. mit allen zum Verständnis notwendigen Elementen)
- sachlich (d. h. unvoreingenommen und frei von Propaganda)
Die Geschäfte der Schulbehörde werden in angemessener Frist (max. 10 Arbeitstage) jeweils auf der Webseite der Primarschule veröffentlicht. Dabei wird eine allfällige Verletzung anderer Interessen vorgängig abgeklärt. Bei Bedarf wird eine Anonymisierung vorgenommen oder es wird auf die Veröffentlichung verzichtet. Ausgeschlossen von der Veröffentlichung sind einzelne Personal- und Schülergeschäfte.
Schuljahr 2023/24
14. November 2023
Die Schulpflege genehmigt die Teuerungszulage von 1,6 % per 01.01.2024 für die Angestellten der Primarschule Oberglatt, dies gestützt auf dem Regierungsratsbeschluss vom 27. September 2023.
(veröffentlicht am 23.11.2023/cb)
3. Oktober 2023
Die Primarschulpflege genehmigt ein Schulwegkonzept. Dieses dient als Leitfaden für die Eltern.
(veröffentlicht am 05.10.2023/cb)
5. September 2023
Die Primarschulpflege genehmigt Die Kreditabrechnung von Fr. 104'458.25 für die Anschaffung von 106 MacBook Air.
(veröffentlicht am 07.09.2023/cb)