Zur Wahrnehmung der kollektiven Mitwirkung nach § 55 VSG und § 65 VSV besteht in der Primarschule Oberglatt ein Elternrat. Die Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach dem Reglement „Elternmitwirkung“.
Hier
gelangen sie direkt auf die Webseite des Elternrates.