Mit dem neuen Volksschulgesetz § 55 erhält die Elternmitwirkung eine gesetzliche Grundlage. Die Primarschule Oberglatt hat den Elternrat bereits im Schuljahr 2005/2006 eingeführt. Er durfte seit der Gründung einige erfolgreiche Projekte realisieren.
Der Elternrat ist ein offizielles Organ der Schulgemeinde Oberglatt. Er setzt sich aus je einem Vertreter und seinem Stellvertreter aus jeder Kindergarten- und Primarschulklasse zusammen.
Der Elternrat unterstützt die Schule und vermittelt bei allgemeinen Anliegen zwischen der Schule und den Eltern. Der Wirkungskreis besteht darin, die Lehrerschaft und die Eltern gegenseitig zu informieren und in Form von Projektarbeit mitzudenken, mitzudiskutieren und mit der Schule zusammen zu arbeiten.
Der Elternrat will die Begegnungen zwischen Schule und Eltern fördern. So kann das Vertrauen zwischen den Partnern gestärkt und gefördert werden.
Es ist belegt, dass eine gute Zusammenarbeit von Schule und Eltern sich positiv auf das Schulklima auswirkt und zum Schulerfolg der Kinder beiträgt.