Kindergarten
Allgemeines
- Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch.
- Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre.
Aufnahme / Austritte
- Im August 2026 werden Kinder in den Kindergarten aufgenommen, die bis am 31. Juli 2022 geboren wurden.
- Eine vorzeitige Aufnahme gibt es nicht.
- Eine Rückstellung um ein Jahr ist nur mit ärztlichem Zeugnis möglich und wenn der Entwicklungsstand Schwierigkeiten im Kindergarten erwarten lässt.
Schülerzuteilung
Nebst dem Wohnort werden folgende Zuteilungskriterien berücksichtigt:
- Ausgeglichene Klassengrössen in allen Abteilungen
- Anteil Knaben / Mädchen
- Gleichmässige Aufteilung fremdsprachiger Kinder mit geringen Deutschkenntnissen
- Verhältnis zwischen „kleinen“ und „grossen“ Kindern (1. bzw. 2. Kindergartenjahr)
Sonderpädagogik & Fördermassnahmen
- Verläuft die Entwicklung eines Kindes nicht altersgemäss, kann die Kindergartenlehrperson, im Einverständnis mit den Eltern, eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst beantragen.
- Es finden Untersuche durch die Therapeutinnen und die schulische Heilpädagogin statt. Im Bedarfsfall und nach Möglichkeit erhalten die Kinder mit dem Einverständnis der Eltern logopädische oder psychomotorische Therapie.
- Zeitweise ist eine Schulische Heilpädagogin / ein Schulischer Heilpädagoge im Kindergarten anwesend. An diesem Tag können die Kinder besonders intensiv betreut und gefördert werden.