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Eltern & Schule

Elternbildung

Deutschkurse für Erwachsene - Angebote der Gemeinde Oberglatt für fremdsprachige Erwachsene - Deutschkurse in der Gemeinde Oberglatt

Elternkontakte

Lehrpersonen laden von Zeit zu Zeit zu einem Elternabend und zu persönlichen Gesprächen ein. Solche Anlässe können auch durch Eltern, den Elternrat, die Primarschulpflege oder die Schulleitung angeregt werden.

Sollten Fragen oder Schwierigkeiten auftreten, wendet man sich direkt an die Klassenlehrpersonen. Natürlich können Sie sich auch bei der Schulleitung oder Schulsozialarbeit wenden.

Bei Bedarf können Übersetzerinnen / Übersetzer beigezogen werden.

Elternrat

Mit dem neuen Volksschulgesetz § 55 erhält die Elternmitwirkung eine gesetzliche Grundlage. Die Primarschule Oberglatt hat den Elternrat bereits im Schuljahr 2005/2006 eingeführt. Er durfte seit der Gründung einige erfolgreiche Projekte realisieren.

Hier gelangen Sie auf die Webseite unseres Elternrates.

Elternrechte

Die Schulleitung fällt ihre Entscheide, schulische Angelegenheiten betreffend, zum Wohle der Schülerinnen und Schüler. Falls Eltern mit einem Entscheid nicht einverstanden sind, können sie diesen bei der Primarschulpflege anfechten.

Wiedererwägungsgesuch

Mit einem schriftlichen Gesuch wird an die Primarschulpflege Antrag gestellt, einen Entscheid der Schulleitung zu überprüfen. Die Behörde ist nicht verpflichtet auf das Gesuch einzutreten.

Rekurs

Anfechtungen von Entscheiden der Primarschulpflege können an den Bezirksrat Dielsdorf gerichtet werden. Dem Schreiben ist eine Kopie des angefochtenen Entscheids und eine Begründung beizulegen. Die Rekursfrist beträgt im Allgemeinen 30 Tage. Die Einreichung des Rekurses hat für die beschlossene Massnahme meist aufschiebende Wirkung. Bei Ablehnung des Rekurses wird die beschlossene Massnahme wirksam und der/die Rekurssteller/-in trägt die Kosten. Ein ablehnender Entscheid kann unter entsprechender Kostenfolge mit einem erneuten Rekurs an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Aufsichtsbeschwerde

Beim Bezirksrat Dielsdorf kann eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden, wenn Eltern die Meinung vertreten, dass die Primarschulpflege pflichtwidrig oder unzureichend gehandelt hat. Handlungen der Primarschulpflege können so überprüft, gutgeheissen oder gerügt werden. Einzelne Entscheide müssen jedoch in erster Instanz mittels eines Rekurses innert 30 Tagen ab Datum der Mitteilung angefochten werden.

Zusammenarbeit

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern / Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist die wichtigste Voraussetzung für erfolgreiches schulisches Lernen der Schülerinnen und Schüler. Eltern sind verantwortlich für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder. Lehrkräfte sind Fachleute, welche für die Organisation des Unterrichts, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten, die Leistungsbeurteilung und die pädagogische Führung von Schülerinnen und Schülern verantwortlich sind. Bei Unstimmigkeiten sind Eltern, Schülerinnen und Schüler gebeten, sich direkt an die entsprechende Lehrkraft zu wenden.

Für eine positive Entwicklung sind nötig

  • Wärme und Geborgenheit
  • Respeckt und Toleranz
  • Kooperation und Zusammenarbeit
  • Strukturen und Regeln
  • Ressourcen und Förderung
Eltern und Erziehungsberechtigte

Hier einige hilfreiche Punkte:

  • erziehen ihr Kind, indem sie ihm auch Grenzen setzen und ihm Grundwerte wie Respekt, Höflichkeit, Achtung und Anstand vermitteln
  • sind verantwortlich, dass ihr Kind den Unterricht regelmässig und pünktlich besucht
  • schicken ihr Kind ausgeruht und aufnahmefähig zum Unterricht
  • informieren sich über das Schulgeschehen, lesen Elternbriefe und besuchen die Veranstaltungen der Schule
  • informieren Lehr- und Fachkräfte rechtzeitig über Veränderungen in der Entwicklung und/oder im Umfeld des Kindes
  • schätzen das Engagement der Lehr- und Fachkräfte und pflegen einen kooperativen und wertschätzenden Kontakt mit ihnen
„Es ist normal, in der Kindererziehung teilweise an die eigenen Grenzen zu stossen."
In solchen Situationen, in denen Sie Unterstützung brauchen, dürfen Sie sich gerne an die Schulsozialarbeit wenden. Zudem ist die Elternberatung von Pro Juventute rund um die Uhr erreichbar.

 

 

 

Lehrkräfte und Fachkräfte
  • fördern soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Toleranz
  • vermitteln fundiertes Wissen und Fertigkeiten, welche den Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler entsprechen
  • bieten ganzheitliche Förderung im intellektuellen, kreativen, handwerklichen und sportlichen Bereich
  • entwickeln sich permanent weiter, besuchen fachliche Weiterbildungen und berücksichtigen gesellschaftliche Veränderungen und neue fachliche Erkenntnisse
  • informieren Eltern und Erziehungsberechtigte rechtzeitig über auffallende Veränderungen von Schülerinnen und Schülern bezüglich ihrer Arbeitshaltung, ihrer Leistungen und ihres Verhaltens
  • schätzen das Engagement von Eltern und Erziehungsberechtigten und pflegen einen kooperativen wertschätzenden Kontakt mit ihnen
open positions