Eltern & Schule
Elternbildung
Deutschkurse für Erwachsene - Angebote der Gemeinde Oberglatt für fremdsprachige Erwachsene - Deutschkurse in der Gemeinde Oberglatt
Elternkontakte
Lehrpersonen laden von Zeit zu Zeit zu einem Elternabend und zu persönlichen Gesprächen ein. Solche Anlässe können auch durch Eltern, den Elternrat, die Primarschulpflege oder die Schulleitung angeregt werden.
Sollten Fragen oder Schwierigkeiten auftreten, wendet man sich direkt an die Klassenlehrpersonen. Natürlich können Sie sich auch bei der Schulleitung oder Schulsozialarbeit wenden.
Bei Bedarf können Übersetzerinnen / Übersetzer beigezogen werden.
Elternrat
Mit dem neuen Volksschulgesetz § 55 erhält die Elternmitwirkung eine gesetzliche Grundlage. Die Primarschule Oberglatt hat den Elternrat bereits im Schuljahr 2005/2006 eingeführt. Er durfte seit der Gründung einige erfolgreiche Projekte realisieren.
Elternrechte
Die Schulleitung fällt ihre Entscheide, schulische Angelegenheiten betreffend, zum Wohle der Schülerinnen und Schüler. Falls Eltern mit einem Entscheid nicht einverstanden sind, können sie diesen bei der Primarschulpflege anfechten.
Wiedererwägungsgesuch
Mit einem schriftlichen Gesuch wird an die Primarschulpflege Antrag gestellt, einen Entscheid der Schulleitung zu überprüfen. Die Behörde ist nicht verpflichtet auf das Gesuch einzutreten.
Rekurs
Anfechtungen von Entscheiden der Primarschulpflege können an den Bezirksrat Dielsdorf gerichtet werden. Dem Schreiben ist eine Kopie des angefochtenen Entscheids und eine Begründung beizulegen. Die Rekursfrist beträgt im Allgemeinen 30 Tage. Die Einreichung des Rekurses hat für die beschlossene Massnahme meist aufschiebende Wirkung. Bei Ablehnung des Rekurses wird die beschlossene Massnahme wirksam und der/die Rekurssteller/-in trägt die Kosten. Ein ablehnender Entscheid kann unter entsprechender Kostenfolge mit einem erneuten Rekurs an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Aufsichtsbeschwerde
Beim Bezirksrat Dielsdorf kann eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden, wenn Eltern die Meinung vertreten, dass die Primarschulpflege pflichtwidrig oder unzureichend gehandelt hat. Handlungen der Primarschulpflege können so überprüft, gutgeheissen oder gerügt werden. Einzelne Entscheide müssen jedoch in erster Instanz mittels eines Rekurses innert 30 Tagen ab Datum der Mitteilung angefochten werden.
Zusammenarbeit
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern / Erziehungsberechtigten und Lehrkräften ist die wichtigste Voraussetzung für erfolgreiches schulisches Lernen der Schülerinnen und Schüler. Eltern sind verantwortlich für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder. Lehrkräfte sind Fachleute, welche für die Organisation des Unterrichts, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten, die Leistungsbeurteilung und die pädagogische Führung von Schülerinnen und Schülern verantwortlich sind. Bei Unstimmigkeiten sind Eltern, Schülerinnen und Schüler gebeten, sich direkt an die entsprechende Lehrkraft zu wenden.
Für eine positive Entwicklung sind nötig
- Wärme und Geborgenheit
- Respeckt und Toleranz
- Kooperation und Zusammenarbeit
- Strukturen und Regeln
- Ressourcen und Förderung
Eltern und Erziehungsberechtigte
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Hier einige hilfreiche Punkte:
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Lehrkräfte und Fachkräfte
- fördern soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Toleranz
- vermitteln fundiertes Wissen und Fertigkeiten, welche den Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler entsprechen
- bieten ganzheitliche Förderung im intellektuellen, kreativen, handwerklichen und sportlichen Bereich
- entwickeln sich permanent weiter, besuchen fachliche Weiterbildungen und berücksichtigen gesellschaftliche Veränderungen und neue fachliche Erkenntnisse
- informieren Eltern und Erziehungsberechtigte rechtzeitig über auffallende Veränderungen von Schülerinnen und Schülern bezüglich ihrer Arbeitshaltung, ihrer Leistungen und ihres Verhaltens
- schätzen das Engagement von Eltern und Erziehungsberechtigten und pflegen einen kooperativen wertschätzenden Kontakt mit ihnen