Allgemeine Informationen
Beschreibung Schulergänzende Betreuung
Die Gemeinden sind verpflichtet ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot anzubieten. Die Betreuungsleistungen sind, im Gegensatz zu den meisten anderen schulischen Angeboten, kostenpflichtig.
Die Schulergänzende Betreuung ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder in der Primarschule. Die Kinder werden in der Schulergänzendne Betreuung, ausserhalb der Schulzeit, betreut. Das Angebot umfasst eine professionelle Betreuung mit Freizeitgestaltung, Erziehung zu sozialem Verhalten und Selbständigkeit, Unterstützung in schulischen Belangen und Verpflegung. Grundsätzlich hat die Schule das Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot an Tages-Betreuungsstrukturen bereit zu stellen. Es gibt bei der Aufnahme keine Priorisierung, die Leitung ist bemüht für jedes angemeldete Kind einen Betreuungsplatz bereit zu stellen.
Die Schulergänzende Betreuung ist Mitglied beim Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse.
Menüplan
Anfangs Monat wird jeweils der Menüplan für den kommenden Monat aufgeschaltet.
Menüplan JuniModule / Zeiten
| Module | von | bis |
|---|---|---|
|
M (inkl. kleinem Frühstück - wird nur im Bachtel II angeboten) |
07:00 Uhr | 08:15 Uhr |
| BZ 1 (kostenlos) | 08:15 Uhr | 09:05 Uhr |
| BZ 2 (kostenlos) | 11:15 Uhr | 12:00 Uhr |
| MT (inkl. Mittagessen) | 12:00 Uhr | 13:30 Uhr |
| NM1 | 13:30 Uhr | 15:05 Uhr |
| NM 2 (inkl. Zvieri) | 15:05 Uhr | 18:00 Uhr |
Reglement mit allen Informationen über die Schulergänzende Betreuung
! NEUES Reglement und Betriebskonzept ab SJ 2026/27 !
Für die Schulergänzende Betreuung gelten das Reglement und Betriebskonzept (gültig bis 31.07.26). Dieses Reglement legt fest, wie wir organisiert sind, welche Aufsichtspflichten wir haben und welche Regeln für die Teilnahme der Kinder gelten. Wir orientieren uns in unserer Arbeit vollständig an diesen Vorgaben, damit alle Kinder einen sicheren und verlässlichen Rahmen haben.
Ab 1.8.2026 - ab SJ 26/27gibt es ein neues Reglement und Betriebskonzept. Folgende Artikel wurden angepasst:
- Art. 21 ein ein Betreuungsplatz kann nur zugesichert werden wenn dies betrieblich möglich ist und eine Anmeldefrist von 30 Tagen eingehalten wird
- Art. 23 Änderungen des Betreuungsumfangs, sofern betrieblich möglich, sind nur per Anfang Semester möglich
- Art. 26 ab SJ 2026/27 werden Abmeldungen nicht mehr gutgeschrieben, ausser wenn das Kind schulisch abwesend ist und dies frühzeitig gemeldet wird
Schulfreie Tage
Die Schulergänzende Betreuung bietet an schulfreien Tagen - ohne gesetzliche Feiertage, sofern das Kind angemeldet wird, Betreuung an. Bitte melden Sie Ihr Kind jeweils bis 2 Wochen vor dem schulfreien Tag per Klapp im KidsTreff an.
| Schulfreier Tag | Datem |
|---|---|
| Knabenschiessen | 15. September 2025 |
| Sechseläuten | 20. April 2026 |
| Weiterbildungstage Kindergarten und Schule | 16. September 2025, 12. November 2025, 15. Januar 2026 und 18. März 2026 |
An Weiterbildungstagen wird der Tarif gemäss Tariftabelle angewendet. Die Blockzeitenbetreuung von 08:00 - 12:00 Uhr ist kostenlos. Es wird ein Znüni angeboten.