Aus den Verhandlungen der Schulpflege
Die Schulbehörde informiert
Das Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Zürich regelt die Veröffentlichungspflicht von staatlichen Behörden verbindlich. Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip, wonach das Handeln staatlicher Behörden und Ämter für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent gestaltet werden muss. Unter das Öffentlichkeitsprinzip fallen alle Themen von öffentlichem Interesse, die für die Meinungsbildung und für die Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Belange wichtig sind (Leitbilder, Zielsetzungen, Massnahmenpläne, Weisungen, Beschlüsse etc.).
Vor der Veröffentlichung ist genau zu prüfen, ob nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dem entgegenstehen. Allenfalls können diese Interessen mit einer Anonymisierung gewahrt werden. Es gelten dabei folgende Grundsätze:
- rasch (d. h. sobald als möglich nach Entscheid oder Ereignis)
- umfassend (d. h. mit allen zum Verständnis notwendigen Elementen)
- sachlich (d. h. unvoreingenommen und frei von Propaganda)
Die Geschäfte der Schulbehörde werden in angemessener Frist (max. 10 Arbeitstage) jeweils auf der Webseite der Primarschule veröffentlicht. Dabei wird eine allfällige Verletzung anderer Interessen vorgängig abgeklärt. Bei Bedarf wird eine Anonymisierung vorgenommen oder es wird auf die Veröffentlichung verzichtet. Ausgeschlossen von der Veröffentlichung sind einzelne Personal- und Schülergeschäfte.
Schuljahr 2026/2027
01. September 2026
Die Primarschulpflege genehmigt den Terminkalender für die Sitzungen und Klausuren der Schulpflege für das Jahr 2027.
Die Primarschulpflege bewilligt für das Jahr 2027 Kosten in Höhe von Fr. 2'250.00 für den Einsatz von Seniorinnen und Senioren in den Klassen. Der Einsatz erfolgt im Rahmen des Projekts der Pro Senectute 'Generationen im Klassenzimmer'.
(veröffentlicht am 03.09.2026/cb)