Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedürfnissen oder mit psychologischen Beratungsbedürfnissen können durch Klassenlehrpersonen, im Einverständnis mit den Eltern, bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle Dielsdorf zur Abklärung angemeldet werden. Die Schulpsychologin / der Schulpsychologe schlägt geeignete Massnahmen vor, welche von der Schulleitung bewilligt werden müssen.