Zuständigkeiten:
Die Schulleitung ist zuständig für die Leitung der Schuleinheit im personellen, finanziellen und administrativen Bereich. Sie wirkt bei der Aufsicht über die Lehrpersonen, Fachlehrpersonen, Therapeutinnen, Schulassistenzen, Aufgabenhelferinnen und Fachstellen sowie bei Personalentscheiden mit und führt die jährlichen Mitarbeiterbeurteilungen durch. Die schulorganisatorischen Belange regelt sie in eigener Kompetenz. Sie ist zudem Anlaufstelle für Auskünfte allgemeiner Art, nimmt Gesuche entgegen und teilt die Schülerinnen und Schüler den jeweiligen Klassen zu.
Die Zuständigkeiten der Schulleitung im Überblick:
- Personalführung
- Schulbetrieb allgemein
- Pädagogische Entwicklung
- Organisatorische und finanzielle Aufgaben
- Entgegennahme von Gesuchen
- Schülerzuteilung
- Auskünfte allgemeiner Art