Primarschule Oberglatt

Elternrechte

Die Schulleitung fällt ihre Entscheide, schulische Angelegenheiten betreffend, zum Wohle der Schülerinnen und Schüler. Falls Eltern mit einem Entscheid nicht einverstanden sind, können sie diesen bei der Primarschulpflege anfechten.

Wiedererwägungsgesuch

Mit einem schriftlichen Gesuch wird an die Primarschulpflege Antrag gestellt, einen Entscheid der Schulleitung zu überprüfen. Die Behörde ist nicht verpflichtet auf das Gesuch einzutreten.

Rekurs

Anfechtungen von Entscheiden der Primarschulpflege können an den Bezirksrat Dielsdorf gerichtet werden. Dem Schreiben ist eine Kopie des angefochtenen Entscheids und eine Begründung beizulegen. Die Rekursfrist beträgt im Allgemeinen 30 Tage. Die Einreichung des Rekurses hat für die beschlossene Massnahme meist aufschiebende Wirkung. Bei Ablehnung des Rekurses wird die beschlossene Massnahme wirksam und der/die Rekurssteller/-in trägt die Kosten. Ein ablehnender Entscheid kann unter entsprechender Kostenfolge mit einem erneuten Rekurs an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Aufsichtsbeschwerde

Beim Bezirksrat Dielsdorf kann eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden, wenn Eltern die Meinung vertreten, dass die Primarschulpflege pflichtwidrig oder unzureichend gehandelt hat. Handlungen der Primarschulpflege können so überprüft, gutgeheissen oder gerügt werden. Einzelne Entscheide müssen jedoch in erster Instanz mittels eines Rekurses innert 30 Tagen ab Datum der Mitteilung angefochten werden.