Primarschule Oberglatt

Kindergarten

Allgemeines

  • Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch.
  • Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre.

Aufnahme / Austritte

  • Im August 2024 werden Kinder in den Kindergarten aufgenommen, die bis am 31. Juli 2020 geboren wurden.
  • Eine vorzeitige Aufnahme gibt es nicht.
  • Eine Rückstellung um ein Jahr ist nur mit ärztlichem Zeugnis möglich und wenn der Entwicklungsstand Schwierigkeiten im Kindergarten erwarten lässt.

Schülerzuteilung

Nebst dem Wohnort werden folgende Zuteilungskriterien berücksichtigt:
  • Ausgeglichene Klassengrössen in allen Abteilungen
  • Anteil Knaben / Mädchen
  • Gleichmässige Aufteilung fremdsprachiger Kinder mit geringen Deutschkenntnissen
  • Verhältnis zwischen „kleinen“ und „grossen“ Kindern (1. bzw. 2. Kindergartenjahr)

Sonderpädagogik & Fördermassnahmen

  • Verläuft die Entwicklung eines Kindes nicht altersgemäss, kann die Kindergartenlehrperson, im Einverständnis mit den Eltern, eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst beantragen.
  • Es finden Untersuche durch die Therapeutinnen und die schulische Heilpädagogin statt. Im Bedarfsfall und nach Möglichkeit erhalten die Kinder mit dem Einverständnis der Eltern logopädische oder psychomotorische Therapie.
  • Zeitweise ist eine Schulische Heilpädagogin / ein Schulischer Heilpädagoge im Kindergarten anwesend. An diesem Tag können die Kinder besonders intensiv betreut und gefördert werden.